Afleveringen
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Der Philosoph John Locke begründet einen liberalen Rechtsstaat: Kernaufgaben des Staates sind der Schutz von Freiheit und Eigentum. Der Staat muss sich an bestimmte Grundregeln halten, ansonsten haben die Menschen ein Recht auf Widerstand.
In der heutigen Episode fasse ich Lockes Staatstheorie nochmal kurz zusammen und untersuche anschließend Stärken und Schwächen dieses Modells.
Literatur:
John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung
Walter Eucher, John Locke zur Einführung
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Der Staat hat laut John Locke eine klare Aufgabe: Er soll die Freiheit und das Eigentum der einzelnen Menschen schützen. „Klare Aufgabe“ heißt: Es gibt durchaus Dinge, für die der Staat ausdrücklich nichtzuständig ist. Laut Locke haben die Bürger:innen sogar ein Widerstandsrecht, wenn der Staat übergriffig wird.
Warum das so ist, erkläre ich in der heutigen Episode. Wir spüren Lockes Ideen in der US-Verfassung auf, aber auch im deutschen Grundgesetz.
Literatur:
John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung
Walter Euchner, John Locke zur Einführung
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Zijn er afleveringen die ontbreken?
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Im Naturzustand sind nach John Locke alle Menschen dafür verantwortlich, das Gesetz durchzusetzen. Das funktioniert allerdings mehr schlecht als recht: Es fehlen erstens eine genaue Festlegung dieses Gesetzes, zweitens unparteiische Richter und drittens Leute, die wirklich in der Lage sind, Verbrecher zu bestrafen.
Aus genau diesen Mängeln des Naturzustands entsteht bei Locke der Gesellschaftsvertrag. Details dazu erläutere ich in dieser Episode; am Rande geht es außerdem um Reichsbürger.
Literatur:
John Locke: Zwei Abhandlungen über die Regierung
Walter Euchner: John Locke zur Einführung, Hamburg 2011
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Ohne Staat würden die Menschen im Naturzustand leben – das war die Grundidee der Vertragstheorien. Bei John Locke ist dieser Naturzustand nicht ganz so düster wie bei Hobbes. Es gibt dort nämlich ein „natürliches Gesetz“, sagt Locke, das das Leben der Menschen regelt.
In der heutigen Episode stelle ich diesen Ansatz vor. Dabei beschäftigen wir uns mit Gott und außerdem mit Western.
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Während die Vergeltungstheorie behauptet, dass Strafen ein vergangenes Unrecht sozusagen wieder „ausbügeln“, schauen Präventionstheorien in die Zukunft. Sie wollen – grob gesagt – eine Gesellschaft erreichen, in der weniger Straftaten passieren. Dabei gibt es zwei Grundrichtungen: die Individualprävention und die Generalprävention. Der erste Ansatz behauptet: Die Strafe soll dafür sorgen, dass die einzelne Täterin sich „bessert“, vielleicht sogar in die Gesellschaft zurück integriert wird, Stichwort: Resozialisierung. Der zweite Ansatz behauptet: die Strafe soll „generell“ möglichst viele Menschen davon abhalten, kriminell zu werden, Stichwort: Abschreckung.
In der heutigen Episode stelle ich beide Konzepte vor, spiele sie gedanklich durch und ordne sie philosophisch ein. Außerdem überprüfen wir sie natürlich auf Chancen und Grenzen.
Literatur:
Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?
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Staaten machen nicht nur Gesetze, sondern sie bestrafen auch Leute, die sich nicht an Gesetze halten. Aber warum eigentlich? Was genau ist der Zweck von Strafen?
Zu dieser Frage unternehmen wir einen kleinen Exkurs. In der heutigen Episode gebe ich eine Übersicht über drei Strafzwecktheorien und diskutiere eine davon: die Vergeltungstheorie. Die anderen beiden Ansätze – Individualprävention und Generalprävention – folgen in der nächsten Episode.
Literatur:
Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?, München 2012
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Thomas Hobbes hat eine sehr gründlich durchdachte Staatstheorie vorgelegt: Den ständigen Konflikt im Naturzustand kann man nur mit einer starken, autoritären Regierung auflösen. Behauptet Hobbes jedenfalls.
In der heutigen Episode fasse ich diesen Entwurf nochmal in aller Kürze zusammen, vom Menschenbild bis zum Gesellschaftszustand. Im Anschluss betrachte ich Stärken und Schwächen von Hobbes‘ Modell.
Literatur:
Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung
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Im Gesellschaftsvertrag übertragen alle Menschen ihr Recht, sich selbst zu regieren, auf einen Souverän. So sieht das jedenfalls Thomas Hobbes, ein „Klassiker“ der neuzeitlichen Staatstheorie. Eine Regierung wird „autorisiert“, das heißt: Alle sind Autor ihrer Handlungen. Damit konzentriert sich alle Macht und Gewalt im Staat auf genau eine Stelle.
Was das für das Leben im Gesellschaftszustand bedeutet, das skizziere ich in der heutigen Episode. Eine kritische Einordnung folgt in der nächsten Einheit.
Literatur:
Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung
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Im Naturzustand, im Leben ohne Regierung, machen sich die Menschen das Leben gegenseitig zur Hölle. So sieht das jedenfalls Thomas Hobbes, einer der klassischen Staatstheoretiker der Neuzeit. Wie kommen wir aus diesem schrecklichen Zustand wieder heraus?
Hobbes‘ Lösung ist der Gesellschaftsvertrag: Alle verzichten gleichzeitig auf ihr Recht auf Selbstbestimmung und Anwendung von Gewalt. Was das genau bedeutet und warum das die Lösung sein soll, das erkläre ich in dieser Episode. Nebenbei machen wir uns Gedanken über Gott.
Literatur:
Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung, Hamburg 5. Aufl. 2016
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Thomas Hobbes, Klassiker der neuzeitlichen Vertragstheorie, hatte eine ziemlich düstere Vision für das Leben ohne Staat: Im Naturzustand kämpfen alle Menschen gleichzeitig um ihr Überleben und befinden sich damit automatisch in einem Krieg, den „Jeder gegen Jeden“ führt.
In dieser Episode rekonstruiere ich die Argumentation hinter dieser These. Zum Schluss gibt es ein paar sehr ungemütliche Filmtipps.
Literatur:
Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung
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Wenn der Mensch ohne Staat gut klarkommt, dann wäre es eigentlich besser, auf Staat, Herrschaft und so weiter ganz zu verzichten. Das ist jedenfalls die Überzeugung von Anarchisten wie Michail Bakunin und Peter Kropotkin.
In dieser Episode werde ich das (optimistische) Menschenbild hinter dieser Theorie zunächst verteidigen. Wenn wir das Modell konsequent durchspielen, stoßen wir aber trotzdem auf ziemlich große Schwierigkeiten.
Literatur:
Christoph Horn, Einführung in die politische Philosophie, Darmstadt 2012
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Wann ist ein Staat „gut“ für uns? Das Modell „Gesellschaftsvertrag“ – bekannt aus der letzten Episode – gibt eine einfache Antwort: Ein Staat ist gut, wenn wir alle ihm aus eigenem Interesse zustimmen müssten.
In dieser Episode werde ich das Denkmodell vom „Gesellschaftsvertrag“ gegen zwei Einwände verteidigen und in die Philosophiegeschichte einordnen. Im Anschluss gebe ich einen Überblick über die weiteren Episoden zur Staatstheorie.
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Wozu brauchen wir überhaupt den Staat? Um das zu beantworten, können wir uns vielleicht vorstellen, wie es wäre, wenn es keinen Staat gäbe. Wie würde das Leben aussehen und was würde uns fehlen?
In dieser Episode skizziere ich ein Gedankenexperiment zu dieser Frage. Wir stoßen dabei auf den „Naturzustand“ und den „Gesellschaftsvertrag“, ein zentrales Denkmodell für die Staatstheorie der Neuzeit.
Literatur:
Christoph Horn, Einführung in die politische Philosophie
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Diese Episode erscheint „außer der Reihe“. Ich war vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit eingeladen, zu einem Thema aus der Medizinethik zu referieren. Es geht um das Recht auf Nicht-Wissen.
Als Patientin hast du normalerweise ein Recht zu wissen, was medizinisch mit dir los ist. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen Menschen das gar nicht alles bis ins letzte Detail wissen wollen, zum Beispiel in der Humangenetik. Dieses Recht hat man nicht nur als Patientin, sondern auch als Teilnehmerin an medizinischen Studien, also in der Forschung.
Damit kann die Forscherin in einen Gewissenskonflikt geraten. Wenn sie den vermeiden will – darf sie Menschen, die von ihrem Recht auf Nicht-Wissen Gebrauch machen wollen, dann von vorneherein aus der Studie ausschließen?
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Der antike Philosoph Aristoteles will die staatliche Ordnung aus der Natur des Menschen begründen: Der Mensch ist ein Gemeinschaftswesen und braucht die organisierte Gemeinschaft, um ein gutes Leben zu führen.
Diesen Gedanken habe ich in den letzten zwei Episoden ausgebreitet. Heute betrachten wir ihn sozusagen von außen und konzentrieren uns auf Chancen und Probleme.
Literatur:
Aristoteles, Politik
Christoph Rapp, Aristoteles zur Einführung
Michael Sandel, What's the right thing to do? (Vorlesungen online)
Michael Sandel, Gerechtigkeit: Wie wir das Richtige tun (Buch)
Manuel Schmid und Stephan Jütte: Ausgeglaubt , "Glaubenskritik: Eure Fragen, unsere Antworten Teil 2"
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Der Staat ist dafür zuständig, dass Menschen ein „gutes“ Leben führen – das war die Grundidee in Aristoteles‘ politischer Philosophie. Aber wie muss der Staat eingerichtet sein, damit das auch klappt? Darum geht es in der heutigen Episode. Aristoteles erklärt, dass die Verteilung des Eigentums eine ganz entscheidende Rolle für den Zusammenhalt in der Gesellschaft spielt.
Außerdem vergleiche ich Aristoteles‘ Staatstheorie mit dem Konzept seines Lehrers Platon und mit den Kerngedanken seiner Ethik.
Literatur:
Aristoteles: Politik
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Aristoteles breitet in seiner Staatstheorie die These aus, dass der Mensch von Natur aus ein Gemeinschaftswesen („zoon politikon“) ist. Das bedeutet: Das Leben im Staat ist sozusagen in uns eingebaut und erst im Staat haben wir die Chance das Leben zu führen, das wir als Menschen eigentlich brauchen.
Wie Aristoteles seine These begründet, zeige ich in dieser Episode. Dabei besuchen wir außerdem Tom Hanks, der sich auf einer einsamen Insel mit dem Volleyball Wilson anfreundet.
Literatur:
Aristoteles, Politik
Castaway (BlueRay)
Kai Posmik: "Anschnallen Bitte! Einführung der Gurtpflicht", in: Spiegel Online, 23.12. 2010
Mathias Brandt: "40 Jahre Sicherheitsgurt, eine Erfolgsgeschichte", in: statista (Statistisches Bundesamt) 20.1. 2014
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In Platons Ideal-Staat sollen die Philosophinnen und Philosophen herrschen. Warum das so ist, habe ich in der letzten Episode erklärt. Heute geht es darum, wie das konkret funktionieren soll: Wie stellen wir sicher, dass diese Leute auch wirklich im Interesse der Bevölkerung handeln?
Damit dieser Staat funktioniert, muss er bis in die Gedanken der Bürger hinein regieren. Dem Philosophen Karl Popper kam diese Idee im 20. Jahrhundert verdächtig bekannt vor und er hat sie als „Totalitarismus“ kritisiert. Diese Kritik breite ich in der heutigen Episode aus und ziehe ein abschließendes Fazit zum Staatsmodell in Platons Politeia.
Literatur
Platon, Der Staat
Karl Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde
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Platons Dialog Politeia („Der Staat“) stellt die Frage, wann das Leben gelingt und entwirft dazu eine große angelegte Analogie zwischen der Ordnung im einzelnen Menschen und der Ordnung im Staat. Die drei „Seelenteile“, aus denen der Mensch besteht, entsprechen drei Arten von Menschen im Staat.
In dieser Episode zeichne ich die großen Linien von Platons Gedankengang nach. Die konkretere Ausgestaltung seines Staatsmodells (und die Kritik daran) folgt in der nächsten Episode.
Literatur:
Platon, Der Staat
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In dieser Episode schlagen wir ein neues Kapitel auf: Staatstheorie. Zuerst gehe ich der Frage nach, was ein „Staat“ überhaupt ist. Danach zeige ich, das Staatstheorien sehr stark von den Menschenbildern abhängen, die wir vertreten (vgl. dazu die erste Einheit über „Natur und Kultur“, Episode 2–6) und gebe einen kleinen Überblick über die ganz allgemeinen Grundfragen der Staatstheorie.
Literatur:
Christoph Horn, Einführung in die politische Philosophie
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