Afleveringen

  • Haben Sie schonmal ein Ablehnungsschreiben gelesen? Oder gar erhalten? Versicherungen lassen sich einiges einfallen, um eine Leistung nicht zahlen zu müssen: Dafür beschäftigen sie gerne auch externe Experten. Dabei wird auch wissenschaftliche Literatur herangezogen und auf Studien Bezug genommen, die irgendwo international erstellt wurden. Diese dienen dann teilweise mit als Grundlage ausführlicher Begründungen der Versicherung, warum man einen Antrag ablehnen, kündigen oder für nichtig erklären kann.  Auf Versicherte wirken diese Text-Kaskaden genau so, wie sie sollen: Einschüchternd. Manchmal hat man den Eindruck, als seien der Zentrale der Versicherungskonzerne eine ganze Universitätsbibliothek angesiedelt. Da werden Fachbegriffe gewälzt und Medizinhistorie aufgeblättert, nur zu einem Zweck: Irgendeine wissenschaftliche Studie X in den Dienst der Leistungsabteilung und einer spitzfindigen Argumentation zu stellen um daraus zu generieren,dass die Versicherung nicht zahlen muss. Diesmal berichten wir von einem Fall aus Bayern. Eine Verlagskauffrau hatte vor zehn Jahren eine BU-Versicherung abgeschlossen. Anfang 2017 beantragte sie die vereinbarte Rentenzahlung, weil sie an einer unheilbaren chronischen Schmerzerkrankung erkrankte. Eine sehr schmerzhafte Beeinträchtigung. Mehrere Ärzte an verschiedenen Orten in Deutschland hatten die Versicherte behandelt , krankgeschrieben und der Verlagskauffrau eine mehr als fünfzigprozentige Berufsunfähigkeit attestiert. Wie geradezu unerhört kreativ, die Versicherung Ihre Ablehnung begründete, erfahren Sie in unserem Podcast Nummer 5. Reinhören lohnt sich! BerufsunfähigkeitSchmerzenNerven, MuskelnPsycheFibromyalgieAblehnung BU-AntragUnternehmer, Selbstständige, AngestellteOK-Rechtsanwälte

  • „Organisieren Sie sich um, lassen Sie andere für sich arbeiten“Versicherungen sind sehr kreativ, wenn es darum geht Leistungen zu verweigern – das ist unsere Erfahrung. 

    Versicherungen sind keine Unternehmensberater, auch, wenn sie gelegentlich so auftreten.  Wer als Chef, als Chefin, Inhaber oder Inhaberin eines mittelständischen Unternehmens dauerhaft krank wird und bei seiner Versicherung einen entsprechenden Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellt, bekommt die anmaßende Fürsorglichkeit der dortigen Leistungsabteilung zu spüren: Organisieren Sie Ihr Geschäft doch einfach um! Lassen Sie Ihre Familie für sich arbeiten! Delegieren Sie. Mit solch´ scheinbar guten Ratschlägen will man sich der eigenen Leistungspflicht entziehen.  Versicherungen sollten das sein lassen. Gerade gegenüber mittelständischen Unternehmern, Unternehmerinnen, Handwerkern und Handwerkerinnen, die um ihr Lebenswerk bangen. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Mensch nur noch weniger als die Hälfte seiner beruflichen Aufgaben erfüllen kann. Und dies mehr als sechs Monate lang. Das gilt ganz klar auch für Selbständige. Es gibt sehr viele Menschen, die sich ihre Berufsunfähigkeit nicht eingestehen können und wollen, obwohl sie versichert sind. Ihr Ego und ihr Durchhaltewillen stehen ihnen im Weg. Es sind Menschen, die einfach wider bess´ren Wissens weitermachen. Unser heutiger Fall betrifft die Berufsunfähigkeit eines Hoteliers aus Norddeutschland. Einige Jahre führte er das Hotel sehr erfolgreich. Er war derjenige, der alles zusammenhielt und die Strategie vorgab. Er war „Chef“ par excellence. Bis er erkrankte! 

    Die Versicherung lehnte den Antrag mit dem Hinweis auf folgenden Vertragspassus ab, „bei Selbständigen liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn sie nach einer zumutbaren Umorganisation gleichwertige, andere Tätigkeiten ausüben könnten.“ Die Leidensgeschichte dieses honorigen Mannes und wie sie weitergeht – davon erzählt unser Podcast Nummer 4 – hören Sie gerne rein! ·      Berufsunfähigkeit·      Psyche ·      Depression·      Ablehnung BU- Antrag ·      Unternehmer / Selbstständige·      Verzögern, verweigern, vergleichen·      OK-RechtsanwälteMehr in unserem OKast:

  • Zijn er afleveringen die ontbreken?

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  • „Biste versichert, biste verloren“
    Versicherungen suchen nach jeder Möglichkeit, sich von ihren Leistungspflichten zu befreien. Dann sind Versicherungen sehr kreativ, das ist die Erfahrung aus unserer täglichen Praxis. Unser heutiger Fall betrifft die Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes, der sich 2014 versicherthatte und 2019 an Parkinson erkrankte. Man möchte doch glauben, mehrBerufsunfähigkeit für einen Zahnarzt kann es gar nicht geben. Und genau das habensowohl die Krankenversicherung als auch die Ärzte-Versicherung beglaubigt.  Die Versicherung sperrte sich gegen eine Anerkennung und fuhr schwere Geschütze auf. Sie hielt ihm vor, bei Abschluss der Versicherung vor 5 Jahren einige Arztbesuche wegen Knie-und Rückenschmerzen mutwillig verschwiegen zu haben. Eigentlich unglaublich. Wie dieser Fall ausging, erfahren Sie in diesem Podcast. Reinhören lohnt sich!

  •  Wenn es darum geht, Versicherungsleistungen zu verweigern, entfalten Versicherungen hochgradige Kreativität. Dafür haben sie ihre Helfer in Gestalt von Gutachtern, welche die BU eines Versicherungsnehmers prüfen. Tritt nun die Leistungspflicht des Versicherers bei einer BU von 50% ein, wird dann rauf – und runtergerechnet und jedes einzelne Tätigkeitsmerkmal hin und wieder zurückgedreht. Die Absicht ist, den Grad der Berufsunfähigkeit herunter zu brechen, so dass dann nur 42 oder 45 Prozent herauskommen. Eigentlich lächerlich. Aber, für einen Betroffenen, der um sein Recht kämpft, keineswegs zum Lachen.  Im heutigen Fall war der versicherte Arbeitnehmer Disponent eines Kurierdienstes. Als solcher übte er eine Leitungsfunktion aus und hatte Personalverantwortung. Die von ihm abgeschlossene BU-Versicherung sah eine Rentenzahlung vor, für den Fall, dass er sechs Monate seinen Beruf nur noch maximal bis zu 50 Prozent ausüben konnte. Der Disponent erkrankte an einer mittelgradigen Depression. Das ist keine Kleinigkeit: Zu der depressiven Stimmung und dem Antriebsmangel gestellten sich Symptome wie Schlafstörungen und Suizid-Gedanken. Er beantragte die Rente.  Wie wir diesem Mann zu seinem Recht verholfen haben, hören Sie hier.

    https://www.ok-rechtsanwaelte.de/

  • Wer kennt das nicht: Du denkst, Du bist gut abgesichert und dann tritt der Ernstfall ein – und die Versicherung zahlt nicht. In der heutigen Folge sprechen wir über den Fall einer Tagesmutter, bei dem die Versicherung die Leistungserbringung ablehnte. Ihr wurde vorgeworfen, beim Abschluss der Versicherung arglistig getäuscht zu haben. Mit diesen erheblichen Vorwürfen konfrontiert, wandte sich sie sich an die Kanzlei und diese klagte vor dem Landgericht Mannheim. Der Rechtsstreit wurde für die Mandantin zu 100% gewonnen.