Afleveringen

  • Sie klingt vom Namen her doch eher freundlich, ist sie aber ganz und gar nicht: die Gürtelrose. Auch bekannt als Herpes Zoster. Nicht zu verwechseln mit Herpes Simplex, der harmloseren kleinen Schwester. 

    Eva kann von dem Leid einer Gürtelrose ein Lied singen. Und sie ist bis heute erstaunt, wie ein Arzt mit einem Sicherheitsabstand von zwei Metern eine verlässliche klinische Untersuchung vornehmen möchte. 

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  • Fußballfans kennen diese Verletzung. Den Syndesmosebandriss. Eine bei Fußballern sehr gefürchtete Verletzung, die ein lange Genesungszeit nach sich zieht. Kommen dann noch knöcherne Verletzungen hinzu, wird die unfreiwillige Pause noch länger. 

    Aber auch Spaziergänger sind vor dieser Verletzung nicht gefeit, wenn es zu einem Sturz kommt. So wie bei der Pädagogikstudentin Vanessa, die beim Gassigehen mit ihren drei Hunden stolperte und sich nicht, wie zunächst ärztlicherseits angenommen, „nur“ eine Verstauchung zugezogen hat, sondern deutlich schwerer verletzt worden ist. Dies blieb aber eine recht lange Zeit unentdeckt. 

    Mitunter sind medizinische Fehler so eindeutig, dass auch der Versicherer von Ärzten und Krankenhäusern ein gerichtliches Verfahren scheut und sich außergerichtlich verständigen möchte. Nur die Vorstellungen über die Höhe des Schadensersatzes, gehen oftmals doch reichlich auseinander. 

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  • Zijn er afleveringen die ontbreken?

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  • Was als harmloser Routineeingriff beginnt, wird für Alexandra zum  Albtraum: eine übersehene Darmverletzung, eine  lebensgefährliche Sepsis – und ein mühsamer Kampf, den Fehler überhaupt anerkannt zu bekommen. Alexandra überlebt. Aber sie will mehr: Wahrheit, Verantwortung  – und Gerechtigkeit. In dieser Folge begleiten wir sie durch die juristischen Hürden, medizinischen Fachgutachten und die emotionale Achterbahnfahrt eines Behandlungsfehler-Prozesses. 

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  • In dieser ganz besonderen Ausgabe von Tatort Krankenhaus – wenn Ärzte Fehler machen begrüßen Tanina und Peter eine Kollegin aus der Welt der Medizin-Podcasts: Anika Geisler, Moderatorin des erfolgreichen stern-Podcasts „Die Diagnose“. In ihrem Format lösen Ärztinnen und Ärzte medizinische Rätsel, bei denen sie manchmal wie Detektive arbeiten müssen – wenn Symptome täuschen, Befunde in die Irre führen oder die richtige Diagnose erst nach vielen Irrwegen gefunden wird.

    Anika erzählt von ihren spannendsten Fällen, wie sie an diese außergewöhnlichen Geschichten gelangt – und was sie selbst dabei immer wieder fasziniert, bewegt oder überrascht. Gemeinsam mit Tanina und Peter spricht sie über die Schnittstellen zwischen beiden Podcasts: Was passiert, wenn die Suche nach der richtigen Diagnose zu spät beginnt? Wenn aus einem spannenden Fall plötzlich bitterer Ernst wird? Und warum das Erzählen dieser Geschichten so wichtig ist – für Betroffene, Ärztinnen und Ärzte und das Gesundheitssystem.

    Eine andere Folge. Eine besondere Folge. Und ein Gespräch, das neugierig macht – auf das, was hinter Symptomen steckt.

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  • Svenja wollte mit ihren 54 Jahren und 352 Tagen ganz sicher nicht die Statistik bestätigen, dass eine Kniegelenks-OP bei Personen ab 55 Jahren mit die häufigste Operation in Deutschland ist. Aber leider ist die Arthrose bei ihr bereits so weit fortgeschritten, dass nur noch der Einsatz eines künstlichen Knieersatzes bleibt. 

    Ob, wenn sie stets die 10 goldenen Regeln der Knieschule eingehalten hätte, der Verlauf ein anderer gewesen wäre, steht in den Sternen. Aber es ist durchaus möglich. 

    Der Heilungsverlauf wäre aber ganz sicher ein anderer gewesen, wenn die Lage des eingebrachten Inlays bereits intraoperativ mittels Bildwandler-Kontrolle überprüft worden wäre. Denn dann hätte man festgestellt, dass die Prothese schlichtweg falsch positioniert worden ist.  

    Svenja wäre viel Leid und Schmerz erspart geblieben. Da waren die ihr zugestandenen 20.000 Euro Schadensersatz auch nur ein ganz schwacher Trost. Zum Glück wird es aber jetzt von Tag zu Tag besser. 

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  • Es beginnt bei Claudio mit einem harmlosen, aber dennoch heftigen Hustenanfall. Erst dieser macht ihn auf einen stechenden Schmerz in der linken Leistengegend aufmerksam. 

    Da geht es ihm nicht anders als vielen Menschen, die gar nicht bemerken, dass sie einen Leistenbruch haben. Denn den hat Claudio auch. Allerdings auf beiden Seiten. Die Behandlung einer Seite - mehr oder weniger Routine. Beidseitig in einer Operation erfordert schon gewisse Voraussetzungen. 

    Die Operation wird für Claudio unerwartet lebensbedrohlich. Er verliert Unmengen an Blut. Nur Blutkonserven retten sein Leben. 

    Ist ein ärztlicher Fehler passiert? Oder hat sich, so wie es der Versicherer des Krankenhauses annimmt, ein bedauerliches, aber behandlungsimmanentes Risiko verwirklicht? Der eingeschaltete medizinische Sachverständiger hat dazu eine klare Meinung. 

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  • Jenny ist eine Powerfrau und steht mit Job und zwei Kindern mitten im Leben. Sie ist, wie der Bayer und der Österreicher sagen würde, „pumperlgsund“. Zumindest bis zu dem Tag, an dem sie urplötzlich Schmerzen im rechten Fuß verspürt. 

    Ein Schmerzmittel hilft nicht und die Schmerzen nehmen sogar zu und es stellt sich zudem ein Taubheitsgefühl ein. Zunächst im Fuß und in der Wade des rechten Beins. Später, nachdem sie bereits in der Notaufnahme ihres örtlichen Krankenhauses in Behandlung ist, weiten sich die Lähmungserscheinungen aus und sie merkt noch nicht mal mehr, ob und wann sie Wasserlassen muss. 

    Auf eine Bildgebung wird seitens der behandelnden Ärzte verzichtet. Schließlich sei Wochenende und es sei aber auch keine Indikation dafür gegeben. Erst Tage später wird ein MRT gemacht, das dann zu einer sofortigen Notoperation veranlasst. Der gesundheitliche Schaden ist aber nicht mehr gänzlich zu beheben. 

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  • Thilo wiegt zu viel. Deutlich zu viel. Er ist adipös. Die handelsübliche Waage reicht nicht mehr aus, sein Gewicht anzuzeigen. Fast 200 Kilo sind egal bei welcher Körpergröße, schlichtweg nicht mehr mit schweren Knochen zu erklären. Diese machen, wenn überhaupt, ohnehin nur wenige Kilogramm aus. 

    Ein Magenbypass soll helfen, Gewicht zu reduzieren und den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern, sowie das latente Risiko von weiteren Krankheiten jeglicher Art zu senken. 

    Die aufgrund seiner medizinischen Vorgeschichte sehr aufwändige, mehrere Stunden andauernde Operation wird erfolgreich durchgeführt. Aber es tritt ein Kollateralschaden in Form eines Nervenschadens auf, der möglicherweise auf eine fehlerhafte Lagerung bei der Operation zurückzuführen ist. Gerade die Lagerung fettleibiger Patienten stellt eine besondere Herausforderung für die operierenden Ärzte und Arztinnen dar. 

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  • Immer wieder sind besonders die Fälle tragisch, in denen ein Kind, ein Jugendlicher oder ein junger Erwachsener versterben. 

    Nikolai ist gerade einmal 27 Jahre alt geworden. Seine angeborene Erkrankung Hydrocephalus, die laienhaft auch Wasserkopf oder veraltet Gehirnwassersucht genannt wird, hat ihn nicht daran gehindert, zu studieren und als Lehrer tätig zu sein.  

    Eines Tages kommt es dann aber zu einer lebensbedrohlichen Situation. Diese wird auch erkannt. Es wird aber verkannt, dass ihr notfallmäßig sofort zu begegnen und nicht noch Stunden abzuwarten ist. Dann wäre der Tod von Nikolai, so der involvierte Gutachter der Gutachterkommission der Ärztekammer, zu verhindern gewesen. 

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  • Ferdinand freut sich auf seinen 60sten Geburtstag. In zwei Wochen soll die große Gartenparty mit vielen Freunden, Nachbarn, Kollegen und Verwandten steigen, doch ausgerechnet mitten in den Vorbereitungen zwickt mal wieder die Hüfte.  Diese Schmerzen kennt Ferdinand schon. Er hofft, dass ihm sein Freund und Hausarzt mit einer Schmerzspritze helfen kann, aber es kommt anders. Die Gartenparty findet nie statt, stattdessen wird Ferdinand unzählige Male operiert und verstirbt. Hört hier die ganze Geschichte… 

    Und nicht vergessen und gerne noch zugreifen: Überall erhältlich, das Buch zum Podcast „Wenn Ärzte Fehler machen“. In gut sortierten Buchhandlungen und online überall dort, wo es Bücher gibt. 

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  • Ergibt sich während einer Operation ein für den Arzt sofort erkennbarer neuer Befund, darf er in der Regel nicht ohne neue Aufklärung des Patienten weiter operieren. Er darf sich auch nicht darauf verlassen, dass durch die vorbehandelnden und überweisenden Ärzte umfassend aufgeklärt wurde. 

    Hat der Arzt vor der Operation Hinweise auf eine möglicherweise erforderlich werdende Operationserweiterung unterlassen und zeigt sich intraoperativ die Notwendigkeit einer Erweiterung, dann muss er, soweit dies möglich ist, die Operation beenden, den Patienten nach Abklingen der Narkoseeinwirkungen entsprechend aufklären und seine Einwilligung in den weitergehenden Eingriff einholen. 

    Das gilt erst recht, wenn die Patientin, wie im Fall von Isabella, nicht sediert oder narkotisiert ist, sondern bei vollem Bewusstsein.  

    Oftmals führt aber die sog. hypothetische Einwilligung dazu, dass der Arzt nicht haften muss. Was sich dahinter verbirgt und was Isabella passiert ist, erfahrt ihr in der Folge 53  von "Tatort Krankenhaus". Wie jede Episode - eine Woche vorab auf RTL+ und dies kostenfrei. 

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  • Es fühlt sich an, wie „ Ameisen im Kopf“ – so beschreibt der 55-jährige Jens seiner Frau Martina an einem Samstagmorgen sein Unwohlsein. Und er hat Schmerzen im linken Bein und Fuß. „Das müssen wir sofort abklären“, mit den Worten bringt Martina ihren Mann zum Notarzt. Von da geht es ins Krankenhaus, in die Reha, wieder ins Krankenhaus, zum Arzt und sogar in die Psychiatrie. Und das alles, weil bei Jens ein Schlaganfall nicht rechtzeitig erkannt wird. Jens klagt, erlebt den Ausgang des Rechtsstreits allerdings nicht mehr. Wir wünschen euch trotz des tragischen Ausgangs eine informative Unterhaltung und denkt dran, ab sofort könnt ihr unser Buch zum Podcast vorbestellen: „Wenn Ärzte Fehler machen“ erscheint am 15. April beim Verlag Yes Publishing, ISBN 978-3-96905-378-2. 

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  • § 630 h Absatz 4 BGB – eine Vorschrift, die es in sich hat. Heißt es doch dort: „War ein Behandelnder für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ursächlich war“. 

    Die Ärztin, die Rebecca operiert hat, war, so zumindest die Einschätzung der beiden gerichtlich beauftragten Sachverständigen, nicht befähigt, die von ihr vorgenommene Operation sach- und fachgerecht durchzuführen. 

    Jetzt muss Rebecca mit einem schwer geschädigten Arm leben und ist seit geraumer Zeit arbeitsunfähig. 

    Wenn auch schon mit etwas Patina versehen, aber immer noch gültig: „Schuster, bleib bei deinen Leisten“. Arzt/Ärztin, Anwalt/Anwältin – bleib bei dem, was du kannst. 

    Und nicht vergessen und gerne jetzt schon vorbestellen - bevor es vergriffen ist - das im April erscheinende Buch zum Podcast „Wenn Ärzte Fehler machen“. Mit vielen neuen Fällen. Ganz leicht im Internet zu finden. Unter anderem bei Amazon, Thalia, Beck, Sack u.v.a.m. 

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  • Auch im fortgeschrittenen Alter hat Sex neben der Bedeutung als (mit Fußball) schönste Nebensache der Welt noch eine gesundheitliche Relevanz. Die Durchblutung des Körpers wird gefördert und damit das Herz-Kreislauf-System trainiert. Die Ausschüttung von Stresshormonen wie Cortisol wird gesenkt. Und vieles anderes mehr. 

    Umso tragischer, wenn man, so wie Udo, noch sehr aktiv ist und Sex dann von einem auf den anderen Tag nicht mehr möglich ist, weil ein zu spät erkannter und behandelter Prostatakrebs eine Impotenz zur Folge hat. 

    Jeder neunte Mann erkrankt in seinem Leben an dieser Krebsform. Eine erschreckend hohe Zahl, die hoffentlich dazu führt, dass noch viel, viel mehr Männer den Ruf nach der Krebsvorsorge hören und erhören. 

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  • Nur wenige Minuten nachdem er eine Spritze mit einem verbotenen und nicht zugelassenen Medikamentengemisch erhalten hat, ist Frank tot. 

    Er ist aber nicht verstorben, weil ihm ein letztendlich tödlicher Medikamentencocktail injiziert worden ist, sondern weil er gegen eines der beiden miteinander vermischten Medikamente allergisch war. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigte Ärztin wurde daher eingestellt. Ihr konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie von der Allergie wusste – obwohl alles dafür sprach. 

    Zivilrechtliche musste sie aber dennoch haften und die Versicherung musste an die Erben von Frank 50.000 Euro Schadensersatz zahlen. Der Fall zeigt auf verständliche Art und Weise die juristischen Unterschiede im Straf- und im Zivilrecht auf. 

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  • Ansgar macht sich nach einem unverschuldeten Autounfall zunächst mehr Sorgen um sein verbeultes Auto und weniger um seine schmerzende Schulter. Das ändert sich, als ihn im Krankenhaus nach einer Röntgenaufnahme mitgeteilt wird, dass sein rechter Oberarmknochen gebrochen ist und er am nächsten Tag operiert werden müsse. 

    Der Fraktur wird mit einem Marknagel begegnet. Dieser wird zwar nicht zum Sargnagel für Ansgar, aber er wird aber nicht tief genug eingebracht und führt dadurch zu einem äußerst schmerzhaften Überstand. Es wird auch nicht beachtet und nach der Operation auch nicht kontrolliert, ob die Verriegelungsschrauben die Knochenfragmente erfasst haben. Dem ist auch nicht der Fall. 

    Der Nagel muss wieder raus und wird in einer schwierigen Revisionsoperation durch Platten ersetzt. Die Außenrotation der Schulter bleibt auf Dauer eingeschränkt. Glücklicherweise kommt es zu keiner Schultersteife im medizinischen Sinne. Ansgar muss aber seinen Job als Monteur aufgeben und einen neuen Beruf erlernen. 

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  • Mehr als 4000 Männer, zumeist im Alter zwischen 25 und 45 Jahren, erkranken jährlich in Deutschland an Hodenkrebs. Auch bei dieser Krebsform gilt: je früher er entdeckt und behandelt wird, umso aussichtsreicher ist die Genesung. 

      

    Bei Mario wurde zwar ein zehnfach erhöhter Tumormarker richtig gemessen, aber leider wurde auf ihn nicht richtig reagiert. Er verstarb viel zu früh mit nur 35 Jahren. Und die Reihenfolge stimmt einfach nicht, wenn Eltern ihre Kinder zu Grabe tragen müssen. 

      

    Generell gilt: auch wenn der Intimbereich betroffen ist, ist Scham falsch und völlig fehl am Platz. Die Urolgin oder Urologe machen sich ganz sicher nicht die Gedanken, die man meint, die würden sie sich machen. Bei Beschwerden also frühzeitig los und sie abklären lassen. 

      

    Diese Empfehlung würde ganz sicher auch Philipp Winghart vom Podcast "Amboss - Medizin zum Hören", der in dieser Episode unser Gast ist, aussprechen. 

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  • Nicht nur bei Fußballern äußerst unbeliebt: Der Patellasehnenriss, oder noch schlimmer – der Bruch der Patella. Patella ist der lateinische Name für die Kniescheibe. Als Bestandteil des Knies schützt dieser kleine Knochen das Kniegelenk und erleichtert dessen Bewegungsabläufe. 

    Im fortgeschrittenen Alter, in dem sich auch Rita befindet, ist eine Fraktur der Kniescheibe eine noch größere Herausforderung. Daher sollte die Operation einwandfrei durchgeführt werden und dies mit Schrauben zur Fixierung, deren Länge im Vorfeld richtig bemessen worden ist. Leider war das bei Rita nicht der Fall und die deutlich zu langen Schrauben plagten sie über viele Wochen hinweg und bereiteten ihr höllische Schmerzen. Nur eine erneute Operation konnte Abhilfe schaffen und ihr endlich Linderung bringen. 

    Zu lange oder zu kurze Schrauben, eher selten, aber dennoch vorkommend. Das kennt auch der Schreiner – aber bei ihm hat es doch andere, glimpflichere Auswirkungen. 

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  • Leider haben die Gutachterlichen Bescheide der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die zumeist den Landesärztekammern angeschlossen sind, seit geraumer Zeit nicht mehr das Gewicht bzw. die Relevanz, die sie früher hatten. Früher heißt in diesem Fall in den ersten Jahren nach dem Jahrtausendwechsel. 

    Gerne empfehlen die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser diesen Weg. Wissend, dass zwischen 70 und 80% der Bescheide zugunsten der Behandlerseite ausgehen. Und selbst wenn einmal ein für den Patienten positiver Bescheid ergangen ist, wollen diese oftmals – und dies trotz der ursprünglichen Empfehlung, diesen Weg zu bestreiten – nicht in eine außergerichtliche Schadensregulierung eintreten. 

    So auch im Fall von Annegret, die trotz festgestellter neurologischer Ausfälle erst viel zu spät behandelt worden ist und jetzt zeitlebens mit etlichen Beschwerden und Einschränkungen zu kämpfen hat. Da ist der sechsstellige Schadensersatzbetrag, den sie nach Jahren erhält auch nur ein schwacher Trost. 

    Umso freudiger ist dagegen die Nachricht einer Hörerin, die einen Patienten der Praxis, in der sie arbeitet, vor einem größeren Schaden bewahrt hat. Und dies aufgrund von Informationen, die sie aus einer der jüngeren Folgen des Podcasts gewonnen hatte. 

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  • Ronny ist begeisterter Hobbyfußballer. Und auch er weiß, nicht erst seit Maradona und Cucurella, dass man den Ball nicht mit der Hand spielen darf. Aber diesen harten Schuss hat er nicht kommen sehen. Die Bizepssehne ist durch den Aufprall des Balles auf seinem Arm gerissen und musste operiert werden. 

    Doch danach geht es ihm schlechter als zuvor, da bei der Operation ein Nerv durchtrennt worden ist. Die nachfolgenden Operationen mit Nerventransplantation waren dabei deutlich umfangreicher und komplexer, als die erste Operation, die die „Reparatur“ der Bizepssehne bewirken sollte. 

    Noch heute ist Ronny gesundheitlich eingeschränkt und darüber helfen ihm auch die erzielten 40.000 Euro Schadensersatz nicht hinweg. 

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