Afleveringen
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Erst ist da ein Verdacht, der erhärtet sich vielleicht, dann kommt Druck von außen hinzu und irgendwann sieht sich der Arbeitgeber zum Handeln gezwungen: Er kündigt dem Mitarbeiter. Es gibt aber auch Fälle, in denen allein der Tatverdacht oder Druck isoliert betrachtet zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen. Anhand eines Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern haben wir uns die Verdachts- und Druckkündigung einmal genauer angeschaut.
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Bundesjustizminister Marco Buschmann hat am 21. März eine viel geforderte Änderung des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) angekündigt. Welche Änderungen sind dadurch zu erwarten und was wäre darüber hinaus für Bürokratieabbau und Digitalisierung in Unternehmen erforderlich?
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Zijn er afleveringen die ontbreken?
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Nach der Billigung durch den Bundesrat un der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten ist das sog. Cannabisgesetz am 1. April in Kraft treten. Was bedeutet diese (Teil-)Legalisierung für den Umgang mit der Droge am Arbeitsplatz?
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Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialfragen rücken immer mehr in den Fokus der Unternehmen. Dafür sorgt einerseits der Gesetzgeber, andererseits steigt aber auch der öffentliche Druck. Welche arbeitsrechtlichen Themen müssen hierbei beachtet werden.
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Am 6. März war in Deutschland Equal Pay Day. Es ist der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Er soll auf den Gender Pay Gap aufmerksam machen. Dem wiederum entgegenwirken sollen eine EU-Richtlinie sowie das Entgelttransparenzgesetz, das im Jahr 2017 in Kraft getreten ist. Wo stehen wir heute.
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Ausgehend von einem Urteil des ArbG Bremen vom 14.12.2023 wollen wir über die Frage sprechen, wie man interessengerecht mit sog. Low Performern umgehen kann. Die Bandbreite ist natürlich riesig und nicht jeder, der unterdurchschnittliche Leistungen erbringt macht absichtlich einen schlechten Job. Andererseits gibt es aber auch diejenigen, die ein ganz grundsätzliches Motivationsproblem haben.
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Heute beschäftigt uns ein Beschluss des OLG Hamburg vom 8.2.2024 (7 W 11/24). Bewertungsplattformen haben nicht nur für die Betreiber von Restaurants und Hotels ihre Tücken, auch Arbeitgeber kämpfen mitunter um die Deutungshoheit oder Zulässigkeit von dort getätigten Äußerungen seitens ehemaliger Mitarbeiter. Das führt uns ganz unweigerlich auch zu den Fragen nach einer intakten Unternehmenskultur und geeigneten Offboardingmaßnahmen.
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Die FAZ hat Anfang Februar über einen Mitarbeitertausch bei den japanischen Konzernen Sony und Hitachi berichtet. Was dahinter steckt und wie das Ganze hierzulande umsetzbar wäre, besprechen wir in dieser Folge.
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Das Mitarbeitergespräch ist für viele eine Black-Box, obwohl es sich um ein so wichtiges Instrument im Führungsalttag handelt. Die regelmäßige Kommunikation, die in einem professionellen Rahmen stattfindet, ist unverzichtbar. Spätestens aber dann, wenn es schwierig wird, wenn wir etwa über Trennungsgespräche reden, ist das Unbehagen besonders groß – nichtsdestotrotz ist gerade hier eine gute Vorbereitung wichtig.
In dieser Folge haben wir uns Oliver Saul eingeladen. Er ist Geschäftsführer der index-Gruppe und stammt gebürtig aus Delmenhorst. Hinter ihm liegen knapp drei Jahrzehnte Führungserfahrung. In unserem Gespräch haben wir die rechtlichen Aspekte ausgeklammert, die wir vor allem in unserer Rubrik „Kurz gefragt“ und in der „AuA“ hinreichend beleuchten. -
Freie Mitarbeit und Fremdpersonaleinsatz bergen das Risiko der Begründung eines unbeabsichtigten Arbeitsverhältnisses. Das ist für den Arbeitnehmer aber vor allem auch für den Arbeitgeber problematisch. Wichtig sind hier Abgrenzungskriterien, die eine eindeutige Zuordnung der Tätigkeit gewährleisten.
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Es klingt verlockend: Eine App bietet den Mitarbeitern Social Media Anwendungen, erleichtert ihnen die Terminplanung und möglicherweise kann sogar die HR-Abteilung bestimmte Prozesse outsourcen und vereinfachen sowie die Arbeitgeber-Mitarbeiter-Kommunikation ohne große Hürden gewährleisten. Doch was sind hier die Fallstricke aus (arbeits-)rechtlicher Sicht, was spricht vielleicht gegen die Einführung eines solchen Tools.
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Verletzt der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten, setzt dies zunächst grundsätzlich die Abmahnung vor einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung voraus. Dass es nicht ganz so einfach ist und warum in diesem Satz das Wort grundsätzlich ganz bewusst eingebaut ist, besprechen wir in dieser Folge anhand eines Urteils des LAG Mecklenburg-Vorpommern aus dem vergangenen Jahr.
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Cornelia Stute war HR-Direktorin bei der Vallourec-Gruppe und musste die Stilllegung der traditionsreichen Röhrenwerke in Deutschland verantworten. Betroffen waren bzw. sind immer noch rund 2.400 Mitarbeiter. Wir sprechen darüber, was abseits des Arbeitsrechts auf Personaler zukommt und wie man neue Wege mit der Belegschaft gehen kann – nicht nur, aber eben auch zur Wahrung des Betriebsfriedens nach Bekanntgabe der Schließung und zur Minimierung von Rechtsstreitigkeiten.
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In Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels drängt sich eine Frage auf: Warum verlassen so viele Menschen im Rentenalter mit wertvollem Knowhow die Unternehmen, wenn sie – unter veränderten – Bedingungen arbeiten können und wollen? Was für den Arbeitnehmer attraktiv ist, bringt vor allem auch dem Arbeitgeber zahlreiche Vorteile; wie also gestaltet man die Beschäftigung von Rentnern in der Praxis?Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
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Mitte Januar wurde der Referentenentwurf zu einem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht, nachdem im August des vergangenen Jahres entsprechende Eckpunkte beschlossen wurden. Die arbeitsrechtlichen Berührungspunkte sind beträchtlich und betreffen insbesondere die Formerfordernisse bei der Arbeitsvertragsgestaltung.
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Für große Aufmerksamkeit sorgte zunächst im September 2022 ein Urteil des LAG Schleswig-Holstein (Sa 39 öD/22), das vom BAG mit Urteil vom 23.8.2023 (5 AZR 349/22) aufgehoben wurde. Die vollständigen Entscheidungsgründe liegen nun vor und bieten durchaus Anlass zur Diskussion. Im Kern geht es u. a. um die Frage, ob ein Arbeitnehmer Nachrichten des Arbeitgebers in seiner Freizeit zur Kenntnis nehmen muss.
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Regelmäßig zum Jahreswechsel drängt sich die Frage auf: Was ist neu, worauf müssen sich Arbeitgeber einstellen? Wir werfen in dieser Folge einen Blick auf das, was bereits beschlossen wurde und jetzt Anwendung findet. Darüber hinaus schauen wir nach vorn und geben einen Ausblick auf das, was uns im Jahr 2024 erwarten wird.
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Der Bundesrat hat Ende November dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt, sodass es zum Jahresbeginn 2024 in Kraft treten konnte. Dahinter verbirgt sich eine umfassende Änderung zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Auch wenn die Regelungen nach den Beratungen abgeschwächt wurden und der ganz große Wurf leider ausblieb, kann es als Meilenstein betrachtet werden.
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Zahlreiche Großunternehmen haben es vorgemacht und die Belegschaft zur Rückkehr ins Büro aufgefordert. Medien berichteten bspw. davon, dass Tesla seine Führungskräfte unter Druck gesetzt haben soll mit einer Email, die wohl folgenden Wortlaut enthielt: „Wenn Sie nicht ins Büro kommen, schließen wir daraus, dass Sie gekündigt haben.“ Was steckt dahinter, wie geht man als Arbeitgeber sensibler und rechtskonform vor und welche Auswirkungen hat das Vorgehen.
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Was können Arbeitgeber tun, wenn sich Mitarbeiter an die Öffentlichkeit wenden und Missstände im Betrieb publik machen oder an die Strafverfolgungsbehörden wenden, ohne zuvor eine interne Aufklärung anzustoßen? Ein aktuelles Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern (5 Sa 172/22) bildet den Ausgangsfall, um diese Fragen zu beantworten.
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