Afleveringen

  • Hetze, Desinformation, Fake News, gefährliche Produkte, kindergefährdende Inhalte – auf Online-Plattformen finden sich zahlreiche rechtswidrige, auch strafbare Inhalte. Die EU hat ein Instrument geschaffen, um dagegen vorzugehen: den Digital Services Act (DSA). Alle Mitgliedstaaten haben eine Stelle benannt, die auf nationaler Ebene über die Umsetzung des Gesetzes wachen sollen: den Digital Services Coordinator (DSC). In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur.

    Was macht eigentlich eine „Koordinierungsstelle für digitale Dienste“? Wie funktioniert die Abstimmung innerhalb der EU? Wie machen es andere Länder? Was können Menschen tun, die einen Rechtsverstoß im Netz entdecken? Was, wenn Online-Plattformen rechtswidrige Inhalte nicht löschen? Und was ist eigentlich mit der Meinungsfreiheit?

    Unser Gast in der zweiten Folge von „Die Akte Tulpenfeld“ ist Dr. Julia Marquier, die die neue Aufgabe der Bundesnetzagentur erklärt. An anschaulichen Beispielen zeigt sie, was ihre Arbeit konkret bedeutet.  Ziel des Digital Services Acts (DSA) ist es, ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen. Was offline verboten ist, muss auch online verboten sein. 

    Die zweite Episode widmet sich einem brisanten und viel diskutierten Thema. Alle Menschen nutzen digitale Dienste, jeden Tag und viele davon. Die Frage, wie das sicher möglich ist, betrifft uns also unmittelbar.

    Weiterführende Links:

    Digital Services Coordinator (DSC) bei bund.de

    Nutzer- und Beschwerdeportal des DSC

    Insight-Blog der BNetzA zum Thema DSC

    Gesetz über digitale Dienste (DSA) auf der Website der Europäischen Kommission

    Hier benennt die Europäische Kommission sehr große Online-Plattformen und die Ermittlungsverfahren hierzu.

    Landesmedienanstalten

    Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

    Marktüberwachung der Bundesnetzagentur

    Stellenangebote der Bundesnetzagentur

    Sie können uns eine E-Mail schicken an: [email protected]

  • In der ersten Folge von „Die Akte Tulpenfeld“ geht es um die Stromversorgung in Deutschland. Zusammen mit ihrem Gast Dr. Markus Doll (Energieregulierung, Bundesnetzagentur) gehen die beiden Hosts akuten und grundsätzlichen Fragen nach: Schaffen wir die Umstellung von fossiler Energie auf erneuerbare? Was, wenn die Netze nicht ausreichen, den Strom dorthin zu transportieren, wo er gebraucht wird? Wie hoch ist das Risiko eines Blackouts? Und was ist überhaupt eine Dunkelflaute? Wer bezahlt den Bau der großen Netze und was ist bei alledem die Aufgabe der Bundesnetzagentur?

    Diese Episode bietet einen Überblick über das Thema Versorgungssicherheit. Sie räumt mit Missverständnissen auf und führt zu einigen Aha-Erlebnissen.

    Weiterführende Links:

    Netzentwicklungsplan Strom der Übertragungsnetzbetreiber

    Netzausbaupläne der Verteilnetzbetreiber

    Versorgungssicherheits-Monitoring der Bundesnetzagentur

    Netzreserve-Ermittlung der Bundesnetzagentur (PDF)

    Kapazitätsreserve-Ausschreibung der Bundesnetzagentur

    IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur für Strom- und Gasnetze

    Roman „Blackout“ von Marc Elsberg

    Sie können uns eine E-Mail schicken an: [email protected]

    Transkript (PDF)
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